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AutorenbildChristian Gahrmann

Koalitionsvertrag für FundraiserInnen

Koalitionsvertrag: So werden Spenden, Ehrenamt und Zivilgesellschaft konkret gefördert


Der Koalitionsvertrag ist unterzeichnet. Die Arbeit der neuen Regierung kann losgehen. Auf 178 Seiten werden neue politische Ziele festgezurrt. In den Wahlprogrammen von SPD und insbesondere Grünen stand viel Gutes zur Förderung der Zivilgesellschaft. Und offenbar konnten sie das auch in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen. Doch was ist genau geplant zur Förderung von Spenden, Ehrenamt und Zivilgesellschaft?


1. Spenden:

a) Lebensmittelspenden werden (endlich) problemlos möglich gemacht, damit Supermärkte diese nicht mehr tonnenweise wegschmeißen und Containern strafrechtlich verfolgt wird. Die Koalition will die dazu notwendigen haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen klären.

b) Grenzüberschreitende Spenden – zumindest innerhalb der EU – werden kein Problem mehr sein. Das heißt: Wer in Frankreich gemeinnützig ist, ist es in Zukunft auch in Deutschland. Und SpenderInnen können ihre Spende ins EU-Ausland problemlos beim deutschen Finanzamt geltend machen.

c) Gemeinnützige Organisationen dürfen sich in Zukunft wieder politisch betätigen und auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Wir dürfen also Attac wieder in unseren „erlauchten Kreis“ aufnehmen.

d) Auf (größere) spendensammelnde Organisationen werden neue Transparenzpflichten hinsichtlich Spenden- und Finanzierungsstruktur zukommen.

e) Die Gemeinnützigkeitszwecke in der Abgabenordnung werden erweitert.

f) Die Veröffentlichungspflicht für Parteispenden wird auf 35.000 Euro herabgesetzt.


2. Ehrenamt:

a) Die Koalition wird zusammen mit der Zivilgesellschaft eine neue nationale Engagement-Strategie erarbeiten. Dabei wird das Engagement im und durch das Internet sowie die Involvierung junger Menschen eine herausgehobene Rolle spielen.

b) Die Mittel für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt werden erhöht.

c) Für Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche wird es einen steuerlichen Freibetrag geben.

d) Das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ wird fortgeführt.


3. Zivilgesellschaft:

a) Ein Demokratieförderungsgesetz wird auch die Angebote zur Demokratieförderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen fördern.

b) Die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie fördern!“ werden aufgestockt und die Antragstellung erleichtert.

c) Zivilgesellschaftliche Akteure, welche die Partnerschaft mit anderen europäischen Ländern vertiefen (wie z.B. das Deutsch-polnische Jugendwerk), werden stärker gefördert.


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